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30. April Tag für gewaltfreie Erziehung
Der DKSB fordert, Kinderrechte im Grundgesetzt zu verankern!

Seit 15 Jahren haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende maßnahmen sind unzulässig. "Bis dahin war es ein langer Weg" weiß auch der Vorstand des Kreisverbandes Ostholstein. Der Deutsche Bundestag hat erst im Jahre 2000 das Gesetz zur Ächtung von Gewalt im Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet -11 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention! Inzwischen haben 48 Länder Körperstrafen in der Erziehung untersagt.

Wir haben mit diesem Gesetz zwar schon viel erreicht, müssen aber weiter dranbleiben. Kinder sind weiterhin von Gewalt und Vernachlässigung betroffen, davon zeugen die steigenden Zahlen in Bezug auf Inobhutnahmen sowie Fremdunterbringungen. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Der Kreisverband Ostholstein hat viele Angebote entwickelt, um Eltern Wege aufzuzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Der DKSB ruft seit 2004 zum Tag der gewaltfreien Erziehung auf. Er soll Eltern darin unterstützen, ihre Erziehungskompetenz zu stärken und den Kinderrechten in der Familie Geltung zu verschaffen. Der Tag der gewaltfreien Erziehung erinnert aber auch daran, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder trägt.




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