Betreuung und Versorgung in Notsituationen
Innerhalb des Familienalltags kann es zu Situationen kommen, in denen man durch Engpässe bei der Betreuung der Kinder auf Unterstützungssysteme angewiesen ist.
Aber was ist, wenn diese Unterstützungssysteme bei der Versorgung und Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder fehlen?
Hier knüpft unser Angebot ,,Betreuung und Versorgung in Notsituationen‘‘ der Familienzentren mit den Frühen Hilfen an, indem es Familien in Notsituationen Unterstützung anbietet. Der § 20 SGB VIII regelt die Betreuung und Versorgung von Kindern bis 14 Jahre in Notsituationen, wenn der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ausfällt und die Betreuung und Versorgung des Kindes anderweitig nicht gesichert werden kann.
Das Ziel ist es, das Kind in seiner vertrauten Umgebung zu belassen und das vertraute, familiäre Umfeld zu erhalten.
Der andere Elternteil, der/die Alleinerziehende oder andere Sorgeberechtigte, sollen hiermit angemessene Unterstützung oder andere geeignete Hilfen erhalten.
Sie benötigen Unterstützung und haben Interesse an unserem Angebot? Dann melden Sie sich gerne bei uns – gemeinsam finden wir eine Lösung!
Anspruchsvoraussetzung
- Das Kind, das im Haushalt lebt, hat zu Beginn der Maßnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Mindestens ein betreuender Elternteil oder eine sonstige sorgeberechtigte Betreuungsperson des Kindes fällt aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Gründen aus
- Die Betreuung und Versorgung können nicht durch andere Personen (durch den anderen Elternteil oder anderweitig im familiären Rahmen) sichergestellt werden
- Die Regelangebote/ Betreuungsformen (z.B. Kita, Schule, OGS etc.) sind unzureichend oder können nicht sofort in Anspruch genommen bzw. erhöht werden
Ablauf
- Sie melden sich bei den Familienzentren mit den Frühen Hilfen Ostholstein oder direkt bei der Koordinatorin des §20 SGB VIII
- Die Koordinatorin und/oder die Familienzentren mit den Frühen Hilfen überprüfen den Bedarf und beraten Sie, um eine gemeinsame Lösung zu finden
- Es wird geprüft, ob es andere Leistungsträger (z.B. Krankenkasse) als Unterstützungsmöglichkeit gibt und bei den eigenen Ressourcen (z.B. familiären und sozialen Netzwerken) nach Unterstützung geschaut
- Reicht dies nicht aus, gibt es die Möglichkeit, über die Familienzentren mit den Frühen Hilfen einen oder eine ehrenamtliche/n Familienhelfer*in zu erhalten, der/die den restlichen Betreuungs- und Versorgungsbedarf hinsichtlich der Kinder mit abdeckt
- Der Zeitraum der Unterstützung durch den/die Familienhelfer*in kann an Wochentagen tagsüber je nach Bedarf bis zu 8 Wochen betragen
Die Leistungen richten sich immer nach den individuellen Erfordernissen im Einzelfall
Das Angebot ist grundsätzlich kostenlos, allerdings können durch erweiterte Lösungen, wie z.B. verlängerte Kitazeiten oder dem Eigenanteil bei Krankenkassenleistungen, Kosten entstehen.
Für weitere Infos und Kontaktaufnahme wenden Sie sich gerne an:
Koordinatorin des §20 SGB VIII
Betreuung und Versorgung in Notsituationen:
Sandra Busse
Dipl. Sozialpädagogin
Tel. 0160/ 40 42 98 4
S.Busse@kinderschutzbund-oh.de
Oder dem Familienzentrum mit den Frühen Hilfen in Ihrer Nähe:
Familienzentrum Bad Schwartau
Stadt Bad Schwartau, Gemeinde Ratekau und Stockelsdorf mit allen dazugehörigen Dörfern
Familienzentrum Ahrensbök
Großgemeinde Ahrensbök
Familienzentrum Eutin
Kreisstadt Eutin, Gemeinde Malente, Süsel, Bosau, Schönwalde, Kasseedorf mit allen dazugehörigen Dörfern
Familienzentrum Neustadt i.H.
Stadt Neustadt, Gemeinde Grömitz, Scharbeutz und Timmendorfer Strand mit allen dazugehörigen Dörfern, Beschendorf, Manhagen, Schashagen, Pönitz
Familienzentrum Oldenburg i.H.
Stadt Oldenburg, Gemeinde Göhl, Gemeinde Lensahn und Wangels mit allen dazugehörigen Dörfern
Familienzentrum Heiligenhafen
Stadt Heiligenhafen, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen, Gremersdorf, Grube, Dahme, Kellenhusen
Familienzentrum Fehmarn
Insel Fehmarn